Leistungen Klimafonds - Förderung für den Kühlgerätetausch
Für den Austausch von Kühlgeräten (Kühlschränke, Gefrierschränke und Kühl-Gefrier-Kombinationen) kann unter den unten Aufgeführten Voraussetzungen ein Zuschuss von bis zu 100,00 € oder 50 % des Kaufpreises beantragt werden.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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- Der Förderantrag ist vor dem Kauf des neuen Kühlgeräts zu stellen.
- Der Kauf des neuen Geräts erfolgt nach dem Zugang des Bewilligungsschreibens.
- Das Altgerät muss mindestens 15 Jahre alt sein.
- Das Neugerät darf ausschließlich privat genutzt werden.
- Das Neugerät muss über das Energie-Effizienzlabel A, B oder C nach neuer Klassifizierung (März 2021) verfügen.
- Das Neugerät muss auf dem Stadtgebiet der Stadt Haltern am See aufgestellt werden.
- Das Gerät muss mindestens 2 Jahre genutzt werden (Zweckbindung)
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Für den Antrag
- Altersnachweis des Altgerätes - Kaufnachweis oder Foto des Typenschilds (bei Antragstellung).
Für die Auszahlung:
- Rechnung über die Anschaffung des Neugeräts mit Nachweis des Energielabels (nach der Bewilligung der Förderung).
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Formulare
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Förderantrag zum Klimafonds der Stadt Haltern am See
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
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Förderantrag zum Klimafonds der Stadt Haltern am See