Das Standesamt ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen sowie Beurkundung und Fortschreibung aller Personenstandsfälle - im Wesentlichen sind dieses Geburten, Eheschließungen, Scheidungen, Sterbefälle, Vaterschaftsanerkennungen und namensrechtliche Erklärungen.