Leistungen Akteneinsicht
Antrag auf AkteneinsichtHausakteneinsicht - Bauakten
Abgeschlossene Bauvorhaben
Bei abgeschlossenen Bauvorhaben kann der Eigentümer/die Eigentümerin die Archivakten einsehen. Nachbarn oder Mieter nur, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen (zum Beispiel um Nachweis in einem laufenden Gerichtsverfahren führen zu können).
Im Archiv des Bauordnungsamtes befinden sich die Bauakten der abgeschlossenen Bauverfahren von nahezu allen baurechtlich genehmigten Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen im Halterner Stadtgebiet. Eine Gewähr für die Vollständigkeit dieses Archivs kann aber nicht gegeben werden.
Terminabsprache
Da die Unterlagen in jedem Einzelfall aus dem Archiv besorgt werden müssen, ist die gewünschte Akte zuvor entweder
per E-Mail: Bauamt@Haltern.de
telefonisch unter der Rufnummer: 02364/933301
oder schriftlich zu bestellen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter aus organisatorischen Gründen nicht immer möglich ist. Eine Bestellung per E-Mail wird daher empfohlen.
Sobald die Akten bereit liegen, wird man Sie zwecks Terminabsprache kontaktieren.
Akteneinsicht kann nur in den Büroräumen unter Aufsicht eines Mitarbeiters/Mitarbeiterin vorgenommen werden. Die Akten werden nicht verschickt (Ausnahme Rechtsanwälte).
Bitte beachten Sie: Nur wenn Sie eine E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer angeben, können wir Sie erreichen.
Schriftliche Anfragen
Auszüge aus den Hausakten können unter genauer Bezeichnung der gewünschten Bauvorlage/n auch schriftlich beantragt werden. Die entsprechenden Fotokopien werden dem Eigentümer/der Eigentümerin dann mit einer Gebührenrechnung übersandt.
Stadtverwaltung Haltern am See
Verwaltungsgebäude Muttergottesstiege
Rochfordstraße 1
45721 Haltern am See
Besonderheiten / Hinweise
Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten für die Erledigung dieses Anliegens.
Benötigte Unterlagen
Ausweisdokument (z.B. Personalausweis)
ggf. Eigentumsnachweis oder Vollmacht des Eigentümers
Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks
(Straße, Hausnummer).
berechtigtes Interesse
Bearbeitungskosten
Gebühren für die Akteneinsicht und die Anfertigung von Fotokopien werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Haltern am See berechnet. (Akteneinsicht 21,50 € / 30 min, gewünschte Kopien DIN A 4: für die erste Seite 0,70 Euro und jede weiter 0,20 Euro, DIN A 3: die erste Seite 1,00 Euro und jede weiter Seite 0,30 Euro)
(Gebührentarif Ziffer II Nr. 1 iVm Ziffer I zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt)