Leistungen Ausländerangelegenheiten
Die Stadtverwaltung Haltern am See hat kein eigenes Ausländeramt. Zuständig für Haltern am See ist die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Recklinghausen. Das Bürgerbüro Haltern am See übernimmt allerdings die Antragsannahme und Weiterleitung.
Informationen zur Aufentshaltsgenehmigung finden Sie hier.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Formulare
liegen im Bürgerbüro bereit
Voraussetzungen
Wohnsitz in Haltern am See.
Formulare
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Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung
Bitte erfragen Sie den Antragsmodus bei der Verwaltung